Marina di Lecce - Puglia
Eröffnung 2024: 25. Mai bis 15. Sept.

Verordnung

  • Um die Sicherheit aller unserer Gäste zu gewährleisten, ist der Zutritt zum Holiday Center an folgende Voraussetzungen gebunden:
    • Genehmigung des Managements;
    • die vom Gesetz vorgeschriebenen Registrierungsverfahren;
    • die Einzahlung einer Kaution.
  • Das Tragen eines Identifikationsarmbands für die Dauer Ihres Aufenthalts ist obligatorisch. Bei Verlust oder Beschädigung kann an der Rezeption gegen Vorlage eines Ausweises ein Duplikat angefordert werden.
  • Minderjährigen unter 18 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet, die ausdrücklich für ihr Verhalten verantwortlich ist.
  • Die Direktion behält sich das Recht vor, Jugendgruppen, auch wenn sie nur aus wenigen Mitgliedern bestehen, und Gruppen von Besatzungen aus einem Umkreis von 250 km um das Zentrum nicht zu akzeptieren.
  • Die Annahme und der Zutritt zum Holiday Center können bis spätestens 20 Uhr erfolgen.
  • Die Ankunfts- und Abreisebedingungen, die Preise und die Zahlungsmodalitäten können jederzeit unter torrerinalda.it/de/verordnung/ und auf den Informationstafeln am Eingang des Ferienzentrums eingesehen werden.
  • Diese Bedingungen müssen zusammen mit dem vorliegenden Reglement zum Zeitpunkt der Buchung akzeptiert werden. In Ermangelung einer Reservierung gelten diese ab dem Zeitpunkt des Zugangs zum Ferienzentrum als angenommen.
  • Besuche von Übernachtungsgästen sind nur im Vorcamp erlaubt. Nur in von der Direktion diskret genehmigten Fällen ist der Zutritt für nicht-aufenthaltsberechtigte Gäste gegen Hinterlegung eines Ausweises und Entrichtung der vorgeschriebenen Gebühren gestattet.
  • Hunde sind in den Unterkünften Adria, Maya und Mirea nicht erlaubt.
  • Die Anwesenheit eines Hundes pro Wohneinheit ist in den Unterkünften Laika, Safari und Cotogneto erlaubt. Der Hund ist in der Unterkunft nicht erlaubt, nur auf der Veranda.
  • Pro Stellplatz sind maximal zwei Hunde erlaubt.
  • Das Vorhandensein eines Hundes oder von Hunden muss bei der Buchung oder, falls der Aufenthalt nicht gebucht wurde, vor dem Check-in angegeben werden.
  • Die Direktion behält sich das Recht vor, die Reservierung oder den Check-in nicht zu akzeptieren, wenn Hunde oder Begleittiere zu Rassen gehören, die als gefährlich gelten oder von den zuständigen Behörden als solche gemeldet werden.
  • Beim Einchecken müssen Sie den aktuellen „PET PASSAPORT“ oder das „Gesundheitsheft“ Ihres Hundes vorlegen. Das Abfertigungspersonal kann eine Kennzeichnungsmarke am Halsband des Hundes anbringen.
  • Die Direktion behält sich das Recht vor, einen besonderen Bereich des Campingplatzes für den Aufenthalt von Gästen mit begleitenden Hunden zu reservieren.
  • Der Hund muss an einer Leine geführt werden (nicht länger als 150 cm). Der Maulkorb muss in Reichweite sein.
  • Der Hund darf nicht frei auf den Alleen und Gemeinschaftsflächen des Holiday Centers geführt werden. Er darf nur auf dem kürzesten Weg zwischen seinem eigenen Stellplatz/ihrer Unterkunft und dem speziell für seine Erholung und seine Bedürfnisse vorgesehenen Bereich, in dem es spezielle Behälter für seine Ausscheidungen gibt, bewegt werden.
  • Hunde dürfen auf keinen Fall den ausgestatteten Strand und die folgenden Gemeinschaftsbereiche betreten: den Platz, die Schwimmbäder, das Amphitheater, den Kinderspielplatz sowie die folgenden Räumlichkeiten: die Rezeption, die öffentlichen Toiletten und den Markt.
  • Der Zutritt zu den Bars und Restaurants ist nur in den für Hundebesitzer reservierten Räumen gestattet, die über spezielle Zugangstore verfügen.
  • Für alle seine Bedürfnisse muss der Hund aus den Stellplätzen, den Gärten der Unterkünfte und den Einfahrten herausgeführt und in die dafür vorgesehenen Bereiche gebracht werden.
  • Die Direktion behält sich das Recht vor, Gäste aus dem Ferienzentrum zu verweisen, die sich nicht an die oben genannten Regeln halten oder deren Hunde die Ruhe und Erholung anderer Gäste stören.
  • Autos und Motorräder
    – Es ist nicht möglich, sich im Ferienzentrum zu bewegen.
    – Sie dürfen sich der Wohneinheit am Ankunfts- und Abreisetag nur zum Be- und Entladen des Gepäcks nähern, wobei die Geschwindigkeit 6 km/h nicht überschreiten darf.
    – In der Nähe der Unterkünfte/Stellplätze gibt es keine Parkplätze, mit Ausnahme des Ferienhauses Cotogneto.
    – Sie können nur auf den beiden Parkplätzen parken, die sich im Holiday Center in der Nähe des Eingangs befinden.
  • Elektrofahrräder und Elektroroller
    – Elektrofahrräder und Elektroroller dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren gefahren werden.
    – Die Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß zugelassen und versichert sein.
    – Es ist nicht erlaubt, schneller als 6 km/h zu fahren.
  • Der Müll muss ausschließlich zu den von der Direktion festgelegten Zeiten an der Umweltinsel am Eingang des Ferienzentrums abgeliefert werden.
  • Die Art der Abfallsammlung wird am Eingang der Abfallinsel und auf dem Informationsmaterial, das beim Betreten des Ferienzentrums ausgehändigt wird, ausdrücklich angegeben.
  • Die Abgabe von gefährlichen oder sperrigen Abfällen (Kühlschränke, Küchen, Planen, Vorhänge, Möbel, Verpackungen usw.) ist streng verboten. Diejenigen, die für die Beseitigung der oben genannten Abfälle verantwortlich sind, werden den zuständigen Behörden gemeldet. Die Kosten für die Beseitigung dieser Abfälle werden den Verursachern ebenfalls durch Einbehaltung der Kaution in Rechnung gestellt.
  • Von 01:00 Uhr bis 07:30 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr ist absolute Ruhe einzuhalten und jede Aktivität, die die Ruhe der Gäste stören könnte, ist verboten.
  • Die Stellplätze werden von der Geschäftsleitung zugewiesen. Ein Wechsel auf andere Stellplätze ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktion möglich.
  • Benachbarte Stellplätze oder Teile davon dürfen unter keinen Umständen belegt werden.
  • Es dürfen nur Campinggeräte verwendet werden.
  • Die elektrischen Anschlüsse dürfen nur mit CEI-genormten Kabeln ausgeführt werden, die unter keinen Umständen Einfahrten überqueren dürfen. Das Verwaltungspersonal ist berechtigt, ungeeignete oder unsachgemäß angeschlossene Kabel ohne Vorankündigung zu entfernen.
  • Die Direktion haftet nicht für Unfälle mit Sach- oder Personenschäden, die durch den Missbrauch von elektrischen Geräten entstehen.
  • Das Holiday Center verfügt über Sportanlagen (Fußballplätze, Basketballplätze, Tennisplätze usw.) und große Spielflächen für Kinder. Aus Rücksicht auf den Seelenfrieden aller Gäste sind Ballspiele in anderen Bereichen nicht erlaubt.
  • Der Strand, den das Holiday Center überblickt, ist teilweise frei und teilweise ausgestattet.
  • Es ist verboten, sich mit Liegestühlen, Sonnenschirmen oder Handtüchern auf dem ausgestatteten Strandabschnitt aufzuhalten.
  • Jeder Gast ist verpflichtet, die Sauberkeit des Strandes zu respektieren und die am Eingang ausgehängten Verordnungen des Hafenmeisters einzuhalten.
  • Der Poolbereich ist von 9 Uhr bis 19 Uhr geöffnet.
  • Um hineinzukommen, muss man dem markierten Weg folgen, die Fußwaschbecken benutzen und duschen.
  • Das Rauchen, das Mitbringen von Stühlen, Liegen, Liegestühlen, Speisen und Getränken ist verboten.
  • Tauchen ist strengstens untersagt.
  • Das Tragen einer Badekappe ist obligatorisch.
  • Kinder bis zu 11 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen sind verboten.
  • Tiere sind im gesamten Poolbereich nicht erlaubt.
  • Das Spielen mit dem Ball sowohl außerhalb als auch innerhalb der Schwimmbecken ist nicht erlaubt.
  • Die Benutzung von Hausschuhen ist auf der gesamten Fläche des Solariums obligatorisch.
  • Die Verwaltungsgesellschaft und/oder das Management des Ferienzentrums ist nicht verantwortlich für:
    – Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum, das nicht im Besitz des Holiday Centers ist.
    – Verletzungen oder Unfälle in den Einrichtungen.
    – Schäden, die indirekt durch Baumharz, Ameisen, Regen, Wind und Hagel verursacht werden.
    – Fahrzeuge, die durch Aufprall auf Bäume, Äste oder andere Fahrzeuge beschädigt werden.
    – Geräte, die von Gästen in deren Abwesenheit eingeschaltet bleiben.
  • Für Schäden, die an den Einrichtungen anderer Personen oder des Ferienzentrums verursacht werden, haftet nur der Verursacher, wobei die Haftung der Verwaltungsgesellschaft des Ferienzentrums und/oder der Direktion ausdrücklich ausgeschlossen wird.
  • Von jedem Gast wird erwartet, dass er sich an die Einschränkungen und Verbote hält, die durch entsprechende Schilder angezeigt werden, sowie an die Regeln der Hygiene, der Höflichkeit, des sozialen Miteinanders, der Kleidung und der ordnungsgemäßen Nutzung aller Einrichtungen, wobei der familiäre Charakter des Ferienzentrums zu berücksichtigen ist.
  • Geld und Wertsachen können bei der Direktion hinterlegt werden, die sich das Recht vorbehält, sie in Verwahrung zu nehmen.
  • Alle Gegenstände, die im Ferienzentrum gefunden werden, müssen der Direktion zur Rückgabe an die Eigentümer ausgehändigt werden. Die gefundenen Waren werden 15 Tage lang aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden sie als nicht mehr in der Obhut des Ferienzentrums befindlich betrachtet.
  • Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der vorliegenden Ordnung gilt immer die Auslegung der Direktion des Ferienzentrums als gültig.
  • Beschwerden und Anregungen von Gästen werden von der Direktion begrüßt, sofern sie schriftlich eingereicht werden.
  • Bei Verstößen gegen das vorliegende Reglement oder bei Verhaltensweisen, die die Harmonie und Ordnung des Ferienzentrums beeinträchtigen, ist die Direktion berechtigt, die Verantwortlichen zu entfernen und die geleistete Kaution als Entschädigung für die erlittenen materiellen und immateriellen Schäden einzubehalten, unbeschadet des Anspruchs auf einen höheren Schaden, der im konkreten Fall entstanden sein könnte.