Um die Sicherheit aller unserer Gäste zu gewährleisten, ist der Zutritt zum Holiday Center an folgende Voraussetzungen gebunden:
Genehmigung des Managements;
die vom Gesetz vorgeschriebenen Registrierungsverfahren;
die Einzahlung einer Kaution.
Das Tragen eines Identifikationsarmbands für die Dauer Ihres Aufenthalts ist obligatorisch. Bei Verlust oder Beschädigung kann an der Rezeption gegen Vorlage eines Ausweises ein Duplikat angefordert werden.
Minderjährigen unter 18 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet, die ausdrücklich für ihr Verhalten verantwortlich ist.
Die Direktion behält sich das Recht vor, Jugendgruppen, auch wenn sie nur aus wenigen Mitgliedern bestehen, und Gruppen von Besatzungen aus einem Umkreis von 250 km um das Zentrum nicht zu akzeptieren.
Die Annahme und der Zutritt zum Holiday Center können bis spätestens 20 Uhr erfolgen.
Die Ankunfts- und Abreisebedingungen, die Preise und die Zahlungsmodalitäten können jederzeit unter torrerinalda.it/de/verordnung/ und auf den Informationstafeln am Eingang des Ferienzentrums eingesehen werden.
Diese Bedingungen müssen zusammen mit dem vorliegenden Reglement zum Zeitpunkt der Buchung akzeptiert werden. In Ermangelung einer Reservierung gelten diese ab dem Zeitpunkt des Zugangs zum Ferienzentrum als angenommen.
Besuche von Übernachtungsgästen sind nur im Vorcamp erlaubt. Nur in von der Direktion diskret genehmigten Fällen ist der Zutritt für nicht-aufenthaltsberechtigte Gäste gegen Hinterlegung eines Ausweises und Entrichtung der vorgeschriebenen Gebühren gestattet.
Hunde sind in den Unterkünften Adria, Maya und Mirea nicht erlaubt.
Die Anwesenheit eines Hundes pro Wohneinheit ist in den Unterkünften Laika, Safari und Cotogneto erlaubt. Der Hund ist in der Unterkunft nicht erlaubt, nur auf der Veranda.
Pro Stellplatz sind maximal zwei Hunde erlaubt.
Das Vorhandensein eines Hundes oder von Hunden muss bei der Buchung oder, falls der Aufenthalt nicht gebucht wurde, vor dem Check-in angegeben werden.
Die Direktion behält sich das Recht vor, die Reservierung oder den Check-in nicht zu akzeptieren, wenn Hunde oder Begleittiere zu Rassen gehören, die als gefährlich gelten oder von den zuständigen Behörden als solche gemeldet werden.
Beim Einchecken müssen Sie den aktuellen „PET PASSAPORT“ oder das „Gesundheitsheft“ Ihres Hundes vorlegen. Das Abfertigungspersonal kann eine Kennzeichnungsmarke am Halsband des Hundes anbringen.
Die Direktion behält sich das Recht vor, einen besonderen Bereich des Campingplatzes für den Aufenthalt von Gästen mit begleitenden Hunden zu reservieren.
Der Hund muss an einer Leine geführt werden (nicht länger als 150 cm). Der Maulkorb muss in Reichweite sein.
Der Hund darf nicht frei auf den Alleen und Gemeinschaftsflächen des Holiday Centers geführt werden. Er darf nur auf dem kürzesten Weg zwischen seinem eigenen Stellplatz/ihrer Unterkunft und dem speziell für seine Erholung und seine Bedürfnisse vorgesehenen Bereich, in dem es spezielle Behälter für seine Ausscheidungen gibt, bewegt werden.
Hunde dürfen auf keinen Fall den ausgestatteten Strand und die folgenden Gemeinschaftsbereiche betreten: den Platz, die Schwimmbäder, das Amphitheater, den Kinderspielplatz sowie die folgenden Räumlichkeiten: die Rezeption, die öffentlichen Toiletten und den Markt.
Der Zutritt zu den Bars und Restaurants ist nur in den für Hundebesitzer reservierten Räumen gestattet, die über spezielle Zugangstore verfügen.
Für alle seine Bedürfnisse muss der Hund aus den Stellplätzen, den Gärten der Unterkünfte und den Einfahrten herausgeführt und in die dafür vorgesehenen Bereiche gebracht werden.
Die Direktion behält sich das Recht vor, Gäste aus dem Ferienzentrum zu verweisen, die sich nicht an die oben genannten Regeln halten oder deren Hunde die Ruhe und Erholung anderer Gäste stören.
Autos und Motorräder – Es ist nicht möglich, sich im Ferienzentrum zu bewegen.
Es ist ausschließlich an den An- und Abreisetagen gestattet, zum Be- und Entladen des Gepäcks bis zur Unterkunft oder zum Stellplatz vorzufahren. Dabei darf eine Geschwindigkeit von 6 km/h nicht überschritten werden.
– In der Nähe der Unterkünfte/Stellplätze gibt es keine Parkplätze, mit Ausnahme des Ferienhauses Cotogneto.
– Sie können nur auf den beiden Parkplätzen parken, die sich im Holiday Center in der Nähe des Eingangs befinden.
Die Direktion ist berechtigt, Fahrzeuge, die außerhalb der dafür vorgesehenen Parkplätze abgestellt wurden, auch ohne entsprechende Beschilderung zwangsweise entfernen zu lassen. Die Kosten für die Entfernung werden dem jeweiligen Verursacher in Rechnung gestellt. In jedem Fall wird bei festgestelltem Abstellen von Autos oder Motorrädern innerhalb des Campingplatzes der Tarif „Standard-Stellplatz“ gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.
Elektrofahrräder und E-Scooter
Die Nutzung von E-Scootern, Elektrofahrrädern, elektrischen Einrädern, Segways, Hoverboards und Elektro-Skateboards ist innerhalb der Ferienanlage verboten.
Der Müll muss ausschließlich zu den von der Direktion festgelegten Zeiten an der Umweltinsel am Eingang des Ferienzentrums abgeliefert werden.
Die Art der Abfallsammlung wird am Eingang der Abfallinsel und auf dem Informationsmaterial, das beim Betreten des Ferienzentrums ausgehändigt wird, ausdrücklich angegeben.
Die Abgabe von gefährlichen oder sperrigen Abfällen (Kühlschränke, Küchen, Planen, Vorhänge, Möbel, Verpackungen usw.) ist streng verboten. Diejenigen, die für die Beseitigung der oben genannten Abfälle verantwortlich sind, werden den zuständigen Behörden gemeldet. Die Kosten für die Beseitigung dieser Abfälle werden den Verursachern ebenfalls durch Einbehaltung der Kaution in Rechnung gestellt.
Von 01:00 bis 07:30 Uhr und von 14:30 bis 16:30 Uhr sind alle Aktivitäten verboten, die die Ruhe der Gäste stören könnten. Die Direktion behält sich das Recht vor, Wettbewerbe, Unterhaltungsveranstaltungen oder andere Aktivitäten zu organisieren, die von dieser Regelung ausgenommen sind. Audiogeräte (Fernseher, Radios usw.) müssen stets bei geringer Lautstärke betrieben werden.
Eine ärztlich bescheinigte Mobilitätseinschränkung eines Mitglieds der Reisegruppe muss bei der Buchung angegeben werden, damit nach Möglichkeit eine Unterkunft/ein Stellplatz in möglichst unmittelbarer Nähe zu den dafür vorgesehenen Parkplätzen zugewiesen werden kann, sofern deren Nutzung erforderlich ist.
Bei einer ärztlich bescheinigten Mobilitätseinschränkung eines Mitglieds der Reisegruppe ist es dem betroffenen Gast oder seiner Begleitperson gestattet, mit dem Auto ausschließlich zum Erreichen eines der dafür vorgesehenen internen Parkplätze in das Ferienzentrum einzufahren sowie für die anschließende Rückfahrt. Außerhalb dieser Wege ist der Verkehr mit Autos innerhalb des Ferienzentrums nicht gestattet. Ausschließlich geeignete, einplätzige elektrische Mobilitätshilfen, die sich im Besitz des Gastes befinden, dürfen verwendet werden.
Die Stellplätze werden von der Geschäftsleitung zugewiesen. Ein Wechsel auf andere Stellplätze ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktion möglich.
Benachbarte Stellplätze oder Teile davon dürfen unter keinen Umständen belegt werden.
Es dürfen nur Campinggeräte verwendet werden.
Die elektrischen Anschlüsse dürfen nur mit CEI-genormten Kabeln ausgeführt werden, die unter keinen Umständen Einfahrten überqueren dürfen. Das Verwaltungspersonal ist berechtigt, ungeeignete oder unsachgemäß angeschlossene Kabel ohne Vorankündigung zu entfernen.
Die Direktion haftet nicht für Unfälle mit Sach- oder Personenschäden, die durch den Missbrauch von elektrischen Geräten entstehen.
Das Holiday Center verfügt über Sportanlagen (Fußballplätze, Basketballplätze, Tennisplätze usw.) und große Spielflächen für Kinder. Aus Rücksicht auf den Seelenfrieden aller Gäste sind Ballspiele in anderen Bereichen nicht erlaubt.
Der Strand, den das Holiday Center überblickt, ist teilweise frei und teilweise ausgestattet.
Es ist verboten, sich mit Liegestühlen, Sonnenschirmen oder Handtüchern auf dem ausgestatteten Strandabschnitt aufzuhalten.
Jeder Gast ist verpflichtet, die Sauberkeit des Strandes zu respektieren und die am Eingang ausgehängten Verordnungen des Hafenmeisters einzuhalten.
Der Poolbereich ist von 9 Uhr bis 19 Uhr geöffnet.
Um hineinzukommen, muss man dem markierten Weg folgen, die Fußwaschbecken benutzen und duschen.
Das Rauchen, das Mitbringen von Stühlen, Liegen, Liegestühlen, Speisen und Getränken ist verboten.
Tauchen ist strengstens untersagt.
Das Tragen einer Badekappe ist obligatorisch.
Kinder bis zu 11 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen sind verboten.
Tiere sind im gesamten Poolbereich nicht erlaubt.
Das Spielen mit dem Ball sowohl außerhalb als auch innerhalb der Schwimmbecken ist nicht erlaubt.
Die Benutzung von Hausschuhen ist auf der gesamten Fläche des Solariums obligatorisch.
Von 13:30 bis 15:00 Uhr ist das Baden aufgrund der Wasseraufbereitung nicht gestattet.
Die Betreibergesellschaft und/oder die Direktion des Ferienzentrums haftet nicht für: den Diebstahl oder die Beschädigung von Gegenständen jeglicher Art, die nicht Eigentum des Ferienzentrums sind;
Verletzungen oder Unfälle innerhalb der Anlagen;
Schäden, die indirekt durch Baumharz, Ameisen, Regen, Wind oder Hagel verursacht werden;
Schäden an Fahrzeugen durch den Aufprall auf Bäume, Äste oder andere Fahrzeuge;
Elektrogeräte, die von den Gästen während ihrer Abwesenheit eingeschaltet gelassen werden.
Für Schäden, die an den Einrichtungen anderer Personen oder des Ferienzentrums verursacht werden, haftet nur der Verursacher, wobei die Haftung der Verwaltungsgesellschaft des Ferienzentrums und/oder der Direktion ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Von jedem Gast wird erwartet, dass er sich an die Einschränkungen und Verbote hält, die durch entsprechende Schilder angezeigt werden, sowie an die Regeln der Hygiene, der Höflichkeit, des sozialen Miteinanders, der Kleidung und der ordnungsgemäßen Nutzung aller Einrichtungen, wobei der familiäre Charakter des Ferienzentrums zu berücksichtigen ist.
Geld und Wertsachen können bei der Direktion hinterlegt werden, die sich das Recht vorbehält, sie in Verwahrung zu nehmen.
Alle Gegenstände, die im Ferienzentrum gefunden werden, müssen der Direktion zur Rückgabe an die Eigentümer ausgehändigt werden. Die gefundenen Waren werden 15 Tage lang aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden sie als nicht mehr in der Obhut des Ferienzentrums befindlich betrachtet.
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der vorliegenden Ordnung gilt immer die Auslegung der Direktion des Ferienzentrums als gültig.
Beschwerden und Anregungen von Gästen werden von der Direktion begrüßt, sofern sie schriftlich eingereicht werden.
Bei Verstößen gegen das vorliegende Reglement oder bei Verhaltensweisen, die die Harmonie und Ordnung des Ferienzentrums beeinträchtigen, ist die Direktion berechtigt, die Verantwortlichen zu entfernen und die geleistete Kaution als Entschädigung für die erlittenen materiellen und immateriellen Schäden einzubehalten, unbeschadet des Anspruchs auf einen höheren Schaden, der im konkreten Fall entstanden sein könnte.