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ORDNUNG

ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

  1. Für den Zutritt zum Ferienzentrum sind erforderlich: die Genehmigung der Direktion; die gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldeverfahren; die Zahlung einer Kaution.
  2. Für den Zutritt und den Aufenthalt im Ferienzentrum muss jeder Gast die von der Direktion festgelegten Kriterien für die Kontrolle und die persönliche Identifizierung einhalten. Die Annahme und der Eintritt in das Ferienzentrum dürfen nicht später als 20:00 Uhr erfolgen.
  3. Besuche von Gästen sind nur im Vorcamp erlaubt. Nur in Fällen, die von der Direktion diskret genehmigt wurden, ist der Zutritt für nicht-aufenthaltsberechtigte Gäste im Ferienzentrum gegen Hinterlegung eines Ausweises und Zahlung der entsprechenden Gebühren gestattet.
  4. Die Direktion behält sich das Recht vor, Camper für einen bestimmten Mindestaufenthalt mit Vorauszahlung zu akzeptieren.
  5. Die Direktion behält sich das Recht vor, Gruppen von Jugendlichen, auch wenn es sich nur um einige wenige handelt, und Besatzungen aus Orten im Umkreis von 250 km um das Zentrum nicht zu akzeptieren.
  6. Stellplätze und Wohneinheiten werden von der Direktion zugewiesen. Eine Verlegung ist nur mit Genehmigung der Direktion möglich. In keinem Fall dürfen benachbarte Stellplätze oder Teile von ihnen belegt werden.

PREISLISTE, ABREISE UND ZAHLUNG

  1. Die Preise sind am Eingang ausgehängt. Die Zahlungen müssen während der Kassenöffnungszeiten erfolgen, die in der Nähe der Kasse angegeben sind. Für Zahlungen außerhalb der Kassenöffnungszeiten oder am Tag der Abreise wird ein Zuschlag von 10,00 € erhoben.
  2. Abgesehen von den in den besonderen Aufenthaltsbedingungen vorgesehenen Ausnahmen müssen die Camper den Campingplatz am Abreisetag bis 12.00 Uhr verlassen; nach diesem Zeitpunkt werden zusätzliche Gebühren erhoben. Gäste, die in Unterkünften oder Stellplätzen mit eigenem Bad übernachten, müssen diese bis 10.00 Uhr am Abreisetag verlassen.

VERHALTENSREGELN UND SICHERHEIT

  1. Autos und Motorräder müssen auf den Parkplätzen abgestellt werden. Autos und Motorräder (auch wenn sie elektrisch betrieben werden) dürfen nicht innerhalb des Ferienzentrums verkehren. Andere elektrisch betriebene Fahrzeuge (Fahrräder, Motorroller usw.) dürfen mit einer Geschwindigkeit von höchstens 6 km/h fahren. Die Direktion ist befugt, Fahrzeuge, die außerhalb des Parkplatzes geparkt sind, auch ohne entsprechende Beschilderung zu entfernen, wobei den Zuwiderhandelnden die Kosten für die Entfernung in Rechnung gestellt werden, wie sie auf den für die Kundenkommunikation bestimmten Flächen angegeben sind. Das nachgewiesene Abstellen von Autos oder Motorrädern innerhalb des Campingplatzes führt in jedem Fall zur Berechnung des Tarifs „Standardstellplatz“ gemäß der Preisliste.
  2. Jeder Gast ist verpflichtet, die Gebote, Beschränkungen und Verbote zu beachten, die auf den entsprechenden Schildern, Schildern, der Vegetation und den Hygiene- und Sanitäreinrichtungen des Ferienzentrums angegeben sind.
  3. Die Direktion ist nicht verantwortlich für telefonische oder postalische Mitteilungen, die den Gästen nicht zugestellt werden.
  4. Die Abfälle sind während der von der Direktion festgelegten Zeiten ausschließlich in dem am Eingang des Ferienzentrums gelegenen Abfallentsorgungsbereich zu deponieren. Das Abladen von gefährlichen oder sperrigen Abfällen (Kühlschränke, Herde, Planen, Zelte, Möbel, Verpackungen usw.) ist streng verboten. Diejenigen, die solche Abfälle entsorgen, werden bei den zuständigen Behörden angezeigt. Die Kosten für die Beseitigung dieser Abfälle werden den Verursachern in Rechnung gestellt, auch durch Einbehaltung der Kaution.
  5. Es ist verboten, offenes Feuer zu entzünden. Holzkohlekocher (Grills) dürfen nur in den Räumen und zu den Zeiten angezündet werden, die von der Direktion von Zeit zu Zeit angegeben werden. Zum Kochen sind nur Campingflaschen erlaubt.
  6. Auf den Stellplätzen dürfen nur Campinggeräte verwendet werden. Die Anschlüsse dürfen ausschließlich mit CEI-Standardkabeln ausgeführt werden. Diese Kabel dürfen auf keinen Fall die Gehwege kreuzen. Die Direktion ist jederzeit berechtigt, ungeeignete oder falsch angeschlossene Kabel ohne Vorankündigung zu entfernen. Die Direktion haftet in keiner Weise für Sach- oder Personenschäden, die auf die unsachgemäße Verwendung von elektrischen Geräten zurückzuführen sind.
  7. Kinder müssen jederzeit von ihren Eltern begleitet und beaufsichtigt werden. Minderjährigen unter 8 Jahren ist es untersagt, ohne Begleitung ihrer Eltern die Hygieneeinrichtungen und alle anderen Einrichtungen des Ferienzentrums zu benutzen.
  8. Das Vorhandensein eines Tieres (nicht mehr als zwei pro Stellplatz und eines pro Wohneinheit) muss bei der Buchung oder, falls kein Tier vorhanden ist, vor dem Check-in gemeldet werden. Tiere sind nur in einigen Unterkunftseinheiten erlaubt. Wir behalten uns das Recht vor, die Buchung oder das Check-in nicht zu akzeptieren, wenn das Tier zu Rassen gehört, die als gefährlich gelten oder von den zuständigen Behörden als solche gemeldet sind.
    Beim Einchecken müssen Sie Ihren „PET PASSAPORT“ oder das aktuelle „Gesundheitsbuch“ vorlegen, damit Ihr Haustier Zutritt hat. Am Halsband des Tieres kann eine Kennzeichnungsmarke angebracht werden.
    Bei Spaziergängen und Aufenthalten auf dem Spielfeld müssen Sie Ihr Haustier an der Leine (nicht länger als 150 cm) und mit einem Maulkorb führen.
    Hunde der Kategorie „Molosser“ müssen immer einen Maulkorb tragen.
    Tiere sind am Strand und in den folgenden öffentlichen Bereichen nicht erlaubt: Piazzetta, Schwimmbäder, Kinderspielplatz; und in den folgenden Einrichtungen: Rezeption, öffentliche Toiletten, Markt, Bar und Restaurants (mit Ausnahme der speziell für Tierhalter ausgewiesenen Bereiche).
    Die Tiere müssen von den Stellplätzen, den Gärten der Wohneinheiten und den Zufahrten weggeführt und in die gekennzeichneten Bereiche gebracht werden, in denen es spezielle Abfallbehälter für ihre Hinterlassenschaften gibt.
    Die Direktion behält sich das Recht vor, einen speziellen Bereich des Campingplatzes für Gäste mit Haustieren zu reservieren.
    Die Direktion behält sich das Recht vor, Gäste, die sich nicht an die oben genannten Regeln halten oder deren Tiere die Ruhe und den Frieden der anderen Gäste stören, vom Campingplatz zu verweisen.
  9. Von 01.00 bis 07.30 Uhr und von 14.30 bis 16.30 Uhr ist jede Tätigkeit, die die Ruhe der Gäste stören könnte, verboten. Die Direktion behält sich das Recht vor, Wettbewerbe, Unterhaltungen oder andere Ausnahmen von dieser Vorschrift zu organisieren. Akustische Geräte (Fernseher, Radios usw.) dürfen nur in geringer Lautstärke gehört werden.
  10. Der Strand oberhalb des Ferienzentrums ist teilweise frei und teilweise ausgestattet. Es ist verboten, sich mit Liegestühlen, Sonnenschirmen oder Handtüchern auf dem ausgestatteten Strandabschnitt aufzuhalten. Jeder Gast ist verpflichtet, die Sauberkeit des Strandes zu respektieren und die in der Nähe des Strandes ausgehängten Verordnungen der Hafenbehörde zu befolgen.

VERANTWORTLICHKEITEN

  1. Jeder Gast ist verpflichtet, auf sein Hab und Gut aufzupassen. Die Direktion haftet unter keinen Umständen für einen eventuellen Diebstahl oder eine Beschädigung dieser Gegenstände. Geld und Wertsachen können bei der Direktion hinterlegt werden, die sich das Recht vorbehält, sie in Verwahrung zu nehmen. Alle im Ferienzentrum gefundenen Gegenstände müssen bei der Direktion abgegeben werden, damit sie ihren Eigentümern zurückgegeben werden können.
  2. Für Schäden, die an fremden Gegenständen oder am Ferienzentrum verursacht werden, haftet ausschließlich der Verursacher, wobei die Haftung der Direktion ausdrücklich ausgeschlossen ist. 

ENDE DER REGELN

  1. Bei Verstößen gegen die vorliegende Hausordnung ist die Direktion berechtigt, die von den Verursachern geleistete Kaution als Entschädigung für den erlittenen materiellen und immateriellen Schaden einzubehalten, unbeschadet des Anspruchs auf einen höheren Schaden, der im konkreten Fall entstanden sein könnte.
  2. Jegliche Beschwerden oder Vorschläge von Gästen werden von der Direktion begrüßt, wenn sie in schriftlicher Form eingehen.
  3. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der vorliegenden Ordnung gilt immer die Auslegung der Direktion des Ferienzentrums.
  4. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Ordnung oder ein Verhalten, das die Harmonie oder die Ordnung des Ferienzentrums stört, hat den Ausschluss der Verantwortlichen aus dem Ferienzentrum und den Verfall der von ihnen geleisteten Kaution zur Folge, unbeschadet der Forderung nach einem höheren Schadenersatz.
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